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Qualifikation Unternehmensberatung

Als Beruf ist in Deutschland die Tätigkeit des Beraters einer Unternehmensberatung nicht geschützt. Eine Ausnahme im europäischen Raum gibt es allerdings. Österreich definiert den Beruf –„ laut GewO § 29 sind für den Umfang der Gewerbeberechtigung insbesondere die für die Ausübung einer Unternehmensberatung erforderlichen eigentümlichen Arbeitsvorgänge, die historische Entwicklung sowie die in den beteiligten gewerblichen Kreisen bestehenden Anschauungen und Vereinbarungen maßgebend.“ In Deutschland kann sich ergo jeder in der Unternehmensberatung Tätige als Unternehmensberater bezeichnen. Besonders im Bereich der Wirtschaftsberatung führt dies in der Praxis zu nicht erwünschten Erscheinungen. So werden Dienstleistungen ausgewählter Vertragspartner, wie zum Beispiel Versicherungen, als Unternehmensberatung getarnt angeboten. All das hat sehr wenig mit einem objektiven und vor allem unabhängigen Beratungsprozess zu tun. Die Tätigkeit eines selbständigen und qualifizierten Unternehmensberaters wird in Deutschland als eine sogenannte freiberufliche Tätigkeit im Rahmen der Unternehmensberatung ausgeübt. Um als Unternehmensberater freiberuflich tätig zu sein, bedarf es in der Regel eines betriebswirtschaftlichen Hochschulstudiums. Der Beruf – staatlich geprüfter Betriebswirt – bildet hier eine Ausnahme. Diese Qualifikation spiegelt das Mindestmaß wider, welches zur Tätigkeit als Unternehmensberater benötigt wird. Für die Unternehmensberatung qualifiziert ist, wer nach einem wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudium oder einem Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Zusatzstudium eine mindestens dreijährige Berufserfahrung vorweisen kann. Qualifiziert ist aber auch derjenige, welcher in diesem Zeitraum als Junior Consultant in einer Unternehmensberatung tätig gewesen ist. Für eine Unternehmensberatung kann man aber auch als Quereinsteiger tätig werden, wenn man über eine ausreichende Berufserfahrungverfügt. Der Unternehmensberater, welcher 150 Beratungstage bei der Unternehmensberatung im Jahr nachweisen kann, gilt als hauptberuflich beratend. Fortbildungen gehören ebenfalls zum Repertoire eines hauptberuflich Tätigen, diese sollten im Jahr mindestens dreißig Stunden umfassen.

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